Können Zubehörteile mit in den Leasingvertrag aufgenommen werden?

Bei dieser Frage hilft eine einfache Faustregel: Alles, was fest mit dem Fahrrad verbunden ist, zählt zur Ausstattung und wird daher als Bestandteil der Anschaffungskosten betrachtet. Einzige Ausnahme ist das Schloss, welches ebenfalls leasingfähig ist.